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Infos zum Anmeldeverfahren

nach oben Anmeldeverfahren

Teilnehmer, die einen Folgekurs belegen wollen, haben dazu vorab in ihrem Kursus Gelegenheit. Sofort nach Erscheinen des Programms können sich neue Interessenten zu unseren Kursen anmelden. Zu allen Veranstaltungen muss eine schriftliche Anmeldung unter Angabe des vollen Namens, der Anschrift und der Telefonnummer erfolgen.

1. Persönliche Anmeldung
Persönliche Anmeldung kann während der Anmeldezeiten im Büro der Einrichtung erfolgen. Es muss immer ein(e) Anmeldekarte/Formular ausgefüllt werden.

2. Schriftliche Anmeldung
Sie schicken, faxen (Fax: 02102/15386-66) oder mailen ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) uns eine schriftliche Anmeldung zu, die nur mit einer Einzugsermächtigung möglich ist.

3. Telefonische Information und Beratung
Sie rufen uns zu den Geschäftszeiten an (Tel. 02102/15386-51) .
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist immer verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmeentgelts. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Wir benachrichtigen Sie, falls eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.
Anmeldeschluss für Wochenendveranstaltungen ist 3 Tage vor Kursbeginn.
 



   Zahlungsmöglichkeiten

> Bar im Büro (sofort bei der Anmeldung)

Gebühreneinzug vom Konto (auf der  Anmeldekarte die Ermächtigung ausfüllen). In der Regel buchen wir die    Gebühren 2 Wochen vor Kursbeginn ab.
   Für Bankeinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Angaben oder mangels Deckung oder unrechtmäßigem 
   Widerspruch nicht eingelöst werden können, berechnen wir die entstandenen Bankgebühren.


Gebührenermäßigung

Kann bei der Anmeldung im Büro beantragt werden. Spätere Anträge können wir nicht mehr berücksichtigen!
Eine Gebührenermäßigung ist nur möglich, wenn jeder Anmeldung der entsprechende Nachweis beigefügt wird. Wird ein Ermäßigungsausweis nicht vorgelegt oder kann er nicht anerkannt werden, müssen wir die volle Gebühr erheben.

1. Bei Vorlage eines gültigen Ausweises ermäßigt sich die Gebühr um 1/3 für
    - Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
    - Alleinerziehende
    - Kinderreiche
    - Behinderte
    - Familien mit einem behinderten Kind
    - Schüler und Studenten
2. Bei Eltern-Kind-Kursen ist die Gebühr in der Regel für Elternteil und ein Kind.
3. Bei Internatsveranstaltungen wird keine Gebührenermäßigung erteilt.
4. Bei Gebühren bis € 15,- keine Ermäßigung.
5. Bei Kinderkursen ist die Ermäßigung bereits berücksichtigt.


Abmeldung
Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Die Rücktrittsfrist endet 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Teilnehmerbetrag fällig.

 

Teilnahmeentgelte
Jede Veranstaltung ist mit dem fälligen Teilnahmeentgelt ausgezeichnet. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. In Einzelfällen sind zusätzliche Mehrkosten durch Material oder Umlagen in den Kursen ausgewiesen. Solche Sachkosten sind von der Ermäßigungsmöglichkeit ausgeschlossen.